Augen auf beim Kaminofenkauf!

Heute möchten wir auf ein – in der letzten Zeit vermehrt auftretendes – Problem beim Gebrauchtofenkauf hinweisen. Oftmals werden die Öfen vom Schornsteinfeger nicht abgenommen, weil die seit dem 22.03.2010 gültigen Immissionswerte nicht eingehalten werden oder der gebrauchte Ofen gar kein Typenschild hat und somit die Bestimmung der Feuerstätte nicht möglich ist.

Sie sollten also vor dem Kauf unbedingt auf die Herstellerangaben zu der aktuell gültigen Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) achten bzw. die Angaben vom Verkäufer überprüfen. Das kann mit Hilfe der Online Datenbank des HKI-Verbands abgefragt werden. (http://zert.hki-online.de). Die Regelung ist einfach: Bis 2015 müssen die Feuerstätten mindestens der Stufe 1, ab 2015 der Stufe 2 genügen. Die Verordnung finden Sie bei uns. 1BImSchV

Der Westdeutsche Rundfunk hat aus aktuellem Anlass in der Sendung Ratgeber Haus + Garten einen Artikel verfasst und einen Beitrag ausgestrahlt, die Sie als Link hier finden.

Zu guter Letzt bleibt Ihnen aber immer die Möglichkeit, sich im Fachhandel beraten zu lassen.

30.4.2013